Ich denke, das steht klar in:TAZZCLOPPENBURG hat geschrieben: 03.04.2026 16:37 Können die das überhaupt „abschmettern“ wenn es zulässig wäre? Kann die BI nicht aufhören das ist so schlimm!
§ 32 NKomVG - Bürgerbegehren
(6) Das Bürgerbegehren hindert die Kommune nicht daran, über die im Bürgerbegehren bezeichnete Angelegenheit selbst zu entscheiden.
