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Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 22:59
von Uwe
Sanni: Der einzige Grund wird wohl sein, dass nicht jeder Verein in der 5. Liga so eine ausgeschlafene Geschäftsstelle hat wie wir.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 23:01
von Soccer_Scientist
Sandra hat geschrieben:Warum? Wahrscheinlich hat man da auch aus Fehlern gelernt.
Aus welchen Fehlern?
Wie willst du denn rückdatierten Verträgen auf die Schliche kommen?
Wozu hat der Verband Juristen? Die sollen entscheiden, welcher Vertrag gültig ist.
Und wenn der Spieler G.-W. so wichtig für Meppen ist, warum faxt man dann nicht einfach die Vertragsverlängerung direkt nach Unterzeichnung zum Verband? Selber schuld, sach ich mal.
Darum geht es überhaupt nicht. Es geht um das generelle Verhalten des NFV.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Wer zuerst "kommt", mahlt zuerst, klingt zwar lustig, begründet aber noch lange keinen Rechtsgrundsatz. Der NFV handelt mit der Erteilung von Spielberechtigung, ohne Rücksicht auf deren Gültigkeit, mehr als fragwürdig.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 23:06
von Uwe
Und die Juristen stellen dann bei Aussage gegen Aussage fest, dass der Vertrag mit ältestem Datum der gewollte ist? Klingt super, das sollten wir uns merken.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 23:14
von Soccer_Scientist
Uwe hat geschrieben:Und die Juristen stellen dann bei Aussage gegen Aussage fest, dass der Vertrag mit ältestem Datum der gewollte ist? Klingt super, das sollten wir uns merken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abusus_non_tollit_usum

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 23:19
von Uwe
Socci: Meine Güte, es wird wohl eine schriftlich niedergelegte Regelung des NfV geben, dass ein Vertrag erst bei Einreichung wirksam wird. Jetzt mal ganz ab vom Missbrauch ist eine solche Regelung doch zwingend erforderlich.

Ansonsten könnte vor den Spielen nie Rechtssicherheit bestehen, wer denn nun für welchen Verein auflaufen darf. Es könnte ja Samstagsmorgens immer noch einer mit einem älteren Vertrag ( der dann meinetwegen auch wirklich an dem betreffenden Datum unterzeichnet wurde ) zu wedeln und schwups darf der Spieler nicht mehr auflaufen.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 09.07.2009 23:21
von Sandra
Soccer_Scientist hat geschrieben: Aus welchen Fehlern?
Zwei Verträge für zwei Vereine. Welcher ist gültig?
Wozu hat der Verband Juristen? Die sollen entscheiden, welcher Vertrag gültig ist.
Wie sollen sie entscheiden? Nach Datum? Die Vereine unterwerfen sich der Spielordnung des Verbandes. Diese besagt u.a., dass Vertragsabschlüsse, Änderungen, Aufhebungen etc. unverzüglich anzuzeigen sind.
Wer zuerst "kommt", mahlt zuerst, klingt zwar lustig, begründet aber noch lange keinen Rechtsgrundsatz. Der NFV handelt mit der Erteilung von Spielberechtigung, ohne Rücksicht auf deren Gültigkeit, mehr als fragwürdig.
Dem Verband ist es doch letztlich egal, wo der Spieler spielt. Die bearbeiten nur das, was ihnen vorliegt. Und da kann man denen auch keinen Vorwurf machen.
Wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind, werden sie bearbeitet und die Spielerlaubnis erteilt. Taucht dann ein zweiter Vertrag auf, hat sich der Spieler nicht korrekt verhalten und wird vom Verband bestraft (Geldstrafe glaub ich). Alles andere müssen Verein und Spieler klären.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 07:03
von Soccer_Scientist
Uwe hat geschrieben:Socci: Meine Güte, es wird wohl eine schriftlich niedergelegte Regelung des NfV geben, dass ein Vertrag erst bei Einreichung wirksam wird. Jetzt mal ganz ab vom Missbrauch ist eine solche Regelung doch zwingend erforderlich.
Verträge zwischen Parteien werden nicht erst durch Einreichung beim NFV gültig. Meine Güte, Du hast doch auch mal einen Recht-Schein gemacht. Verträge sind einzuhalten. Das ist ein elementarer Rechtsgrundsatz und das Prinzip der Vertragstreue wird durch diese NFV-Regelung untergraben. Es kann nicht sein, dass Spielberechtigungen auch für unwirksame Verträge erteilt werden und sich derjenige mit einem gültigen Vertrag nicht mehr auf Einhaltung verlassen kann.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 08:02
von danielacritterschwester
Schön, ich habs gefunden:
Spielordnung des NFV, §3c Abs.3 hat geschrieben: Die Vereine und die Spieler sind verpflichtet, Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie die Verlängerung von Verträgen der Geschäftsstelle des NFV unverzüglich nach Abschluss, Änderung bzw. Verlängerung durch Zusendung einer Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen. (...)

Nicht unverzüglich vorgelegte bzw. angezeigte Vertragsabschlüsse, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen oder Vertragsbeendigungen können im Rahmen des Vereinswechselverfahrens nicht zu Gunsten des abgebenden Vereins anerkannt und berücksichtigt werden.
Da steht auch, ganz zu Anfang des Paragraphen, dass der Verein den Spieler über die Auflösung des Vertrages schriftlich zu informieren hat und dieser einen neuen Vertrag erst unterzeichnen darf, wenn eine Vertragsauflösung bis zu sechs Monate vorher bekannt ist. Tut er es doch, wird sein Verhalten als unsportlich bestraft.

Seltsam aber so steht es geschrieben, genau wie Sandra schon sagte.

Hier: http://www.eintracht-berssen.de/Spielordnung.htm#par_3d

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 08:42
von James
danielacritterschwester hat geschrieben:Seltsam aber so steht es geschrieben, genau wie Sandra schon sagte.
Ich fühle mich spirituell bewegt.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 11:35
von Uwe
Socci: Du drehst mir das Wort im Mund herum. Warum äußerst Du Dich eigentlich nicht zum zweiten Teil meiner Aussage?

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 12:27
von danielacritterschwester
Ich weiß auch gar nicht, was der NFV da untergraben soll. Es ist ja kein Vertrag zwischen zwei unabhängigen Vertragspartnern. Die Parteien wollen und brauchen doch die Absegnung des übergeordneten Verbandes und da sind dann halt Formalien einzuhalten. Das ist doch überall so.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 12:30
von Dino
ER wandelt gerade im rechtsphilosophischen Nirwana. Bitte nicht stören, vor allem nicht durch Widerreden!

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 13:01
von Revo
socci hat doch eigentlich recht. nur ist recht haben nicht immer auch gleich recht bekommen...

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 13:17
von Mary
danielacritterschwester hat geschrieben: Es ist ja kein Vertrag zwischen zwei unabhängigen Vertragspartnern.
Das ist es sehr wohl!
Ein Verein ist vertrags- also zivilrechtlich unabhängiger Vertragspartner, genau wie der Spieler auch.

Was allerdings das Geflecht aus Vertragsrecht und Verbandsrecht anbelangt, ziehe ich mich hiermit mangels Kenntnis letzterer Materie aus der Diskussion zurück.
Augenscheinlich gibt es hier aber genügend Koriphäen, die diese Kenntnis besitzen.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 13:28
von Sascha12
Kennt Socci sich wenigstens mit Transportrecht aus ? :wink:

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 13:35
von danielacritterschwester
Mary hat geschrieben:
danielacritterschwester hat geschrieben: Es ist ja kein Vertrag zwischen zwei unabhängigen Vertragspartnern.
Das ist es sehr wohl!
Ein Verein ist vertrags- also zivilrechtlich unabhängiger Vertragspartner, genau wie der Spieler auch.

Was allerdings das Geflecht aus Vertragsrecht und Verbandsrecht anbelangt, ziehe ich mich hiermit mangels Kenntnis letzterer Materie aus der Diskussion zurück.
Augenscheinlich gibt es hier aber genügend Koriphäen, die diese Kenntnis besitzen.
Wenn der Verein beansprucht innerhalb des Verbandes zu spielen, ist er in diesem konkreten Fall nicht unabhängig.

Nee, ich bin ganz bestimmt keine Koriphäre auf diesem Gebiet, aber das weiß ich mit Sicherheit. :mrgreen:

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 13:41
von Dino
ER kennt sich natürlich auch im Transportrecht aus, zumindest damit wie es nach SEINEM Rechtsempfinden sein müsste.

Ansonsten:
So schwer ist das alles nun auch wieder nicht mit Meppen, Emden und Andreas.

Verträge zwischen Vereinen und Spielern müssen dem Verband zugestellt werden, der daraufhin die erforderlichen Spielberechtigungen erteilt. Und da gilt nun einmal (aus gutem Grund), wer zu erst kommt, ...

Fühlt sich ein Verein getäuscht, betrogen oder was weiß ich, weil ein Spieler mit ihm und mit einem anderen Verein Verträge abgeschlossen hat, so kann er den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit suchen und den Spieler verklagen. Strafrechtlich (Betrug?) ist da eher nichts drin. Und zivilrechtlich (Schadenersatz?) wohl auch kaum, da ein konkreter Schaden wohl nicht zu beziffern sein dürfte.

So what? A. G.-W. wird für Emden kickern und die Vereine werden sich irgendwie einigen (oder auch nicht). Das einzige, was A. G.-W. drohen könnte, wäre eine individuelle Strafe vom Verband.

Und alles andere ist reine Philosophie, Elfenbeitürmelei, Esoterik.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 14:13
von Sandra
Richtig, der Spieler kann vom Verband bestraft werden (aber das schrob ich auch schon weiter oben mal).

Meppen versucht vermutlich noch ein paar Mark aus der Geschichte zu bekommen. Was aber nicht funktionieren wird, weil die gepennt haben.

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 14:16
von Mary
Sandra hat geschrieben:Richtig, der Spieler kann vom Verband bestraft werden (aber das schrob ich auch schon weiter oben mal).

Meppen versucht vermutlich noch ein paar Mark aus der Geschichte zu bekommen. Was aber nicht funktionieren wird, weil die gepennt haben.
Tja, so ist das nunmal, der eine pennt beim Absenden von Spielerverträgen, der andere bei der Auswahl des Ordnungsdienstes und beides muss bestraft werden...

Re: SV Meppen ...

Verfasst: 10.07.2009 14:21
von danielacritterschwester
Stimmt, Apfel und Birnen sind ja beides Obst. :P