Soccer_Scientist hat geschrieben:"Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor"
Die ZiS-Statistik zur Gewalt im deutschen Fußball hat für Aufsehen gesorgt: Sie berichtet über einen Anstieg der Straftaten und Verletzten. Doch bei genauerer Betrachtung des Dokuments fallen etliche Ungereimtheiten auf. SPIEGEL ONLINE hat bei der ZiS nachgehakt. Die Fragen und Antworten im Wortlaut.
http://www.spiegel.de/sport/fussball/sp ... 68425.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Erschreckend wie indifferenziert diese Statistiken herausgegeben werden.
Die Anzahl der Straftaten und der Verletzten ist also gemäß dem Bericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZiS) angestiegen. Real beschreibt dieser Polizei-Bericht nur die Veränderung von Polizei-eigenen Kennzahlen. Die Nachfragen des SPIEGEL und vor allem die schon vielfach peinlich inhaltsarmen Antworten machen sehr deutlich, dass der Aussagewert der ZiS-Statistik und des ZiS-Berichts mehr als dürftig ist. Ganz offensichtlich kommt es auch mehr darauf an, ein paar Zahlen zur propagandistischen Ausschlachtung zu produzieren, als zur Aufklärung in der Sache selbst beizutragen.
Dass man Verletzungsfälle durch Polizeieinwirkung (Unmittelbare Gewalt, Tränengas, Pfefferspray) in der allgemeinen Statistik untergehen lässt und nicht differenziert ausweist, dient ganz offensichtlich dem Selbstschutz, aber ganz bestimmt nicht der Aufklärung.
Ein paar dennoch interessante Zahlen:
Die Polizei hat 15.400 Stadionverbotsprüffälle veranlasst, von denen 1.035 (7%) dann zu Stadionverboten führten. Das heißt mit anderen Worten, dass in 14.365 (93%) der von der Polizei zur weiteren Veranlassung gemeldeten „Stadionverbotsprüffälle“ nicht zu Stadionverboten geführt haben, weil keine dafür ausreichende Beweislage vorlag.
Wie viele der 1.035 auf Veranlassung der Polizei verhängten Stadionverbote auf dem Rechtsweg wieder einkassiert wurden, vermag die ZiS angeblich nicht zu sagen. Dass es solche Fälle aber gab, ist unstrittig.
Sprechen solche Quoten,
„erfolgreiche“ Stadionverbotsprüffälle: unter 7%,
Stadionverbotsprüffälle ohne verhängte Stadionverbote: über 93%,
nun für eine angemessene Handhabung der Polizei, was die Einleitung von Stadionverbotsprüffällen anbelangt?
Eine noch schärfere Maßnahme als die Einleitung von Stadionverbotsprüffällen sind „freiheitsentziehende Maßnahmen“, bei denen die Betroffenen von der Polizei auf Zeit eingesperrt oder anderweitig (Einkesselung) festgehalten werden. Maßnahmen, deren Angemessenheit im Einzelfall, aber auch in der Häufigkeit der Anwendung schon sehr strengen Verhältnismäßigkeitsregeln unterliegen muss.
Die Fragen danach, in wie vielen dieser Fälle es anschließen Strafverfahren, Gerichtsprozesse und Verurteilungen gegeben hat, berühren da schon den Kern der Angemessenheit und damit der rechtlichen Zulässigkeit der polizeilich vorgenommenen „freiheitsentziehende Maßnahmen“.
Die Antwort auf die entsprechenden Fragen des SPIEGEL lautet jedes Mal:
„Darüber liegt keine Statistik vor.“
Der Verdacht liegt nahe, dass eine Statistik, würde sie denn vorgelegt, ähnlich schlecht für die Polizei ausfallen würde, wie die zu den eingeleiteten Stadionverbotsprüffällen.
Und dass diese Statistik nicht vorliegt, dürfte wesentlich daran liegen, dass man sie nicht ermitteln und vorlegen will, weil sie für die beabsichtigte propagandistische Dramatisierung im Sinne der Polizei nicht brauchbar ist, sondern weitaus eher dafür spräche, dass polizeiliche freiheitsentziehende Maßnahmen vielfach einem strengen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht entsprechen. Ein (deutlicher und nachhaltiger) Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen macht diese in unserer Rechtsordnung aber zu Rechtsbrüchen.
Und darüber eine amtliche Statistik?