Re: Polizei & Ordnungsdienst
Verfasst: 20.01.2021 18:38
Wer bringt Dich zum Speien? Maaßen? Wendt? Oder beide?
https://www.oldenburg-forum.de/
Wer bringt Dich zum Speien? Maaßen? Wendt? Oder beide?
https://www.tagesschau.de/inland/polize ... n-101.htmlÖrtliche Polizei muss Beleidigung nicht dulden
Stand: 15.01.2021 13:11 Uhr
"FCK BFE" stand auf dem Pullover eines Demonstranten - eine Aufschrift, die sich auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts konkret gegen eine örtliche Polizeieinheit richtete. Eine Verurteilung wegen Beleidigung sei daher rechtens. Ein Mann, der bei einer Demonstration einen Pullover mit dem Aufdruck "FCK BFE" trug, hat wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht billigte die strafrechtliche Verurteilung des Mannes aus der linken Szene in Göttingen. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit sei hier gerechtfertigt, hieß es. Das Amtsgericht habe die Aufschrift korrekt als konkrete Beleidigung der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Polizei gewertet. "FCK" wird als Abkürzung benutzt für "Fuck". Der Schriftzug könne durchaus persönlich genommen und daher mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Mann hatte vor einem Gerichtsgebäude demonstriert, in dem ein Strafverfahren gegen einen Rechtsextremen lief. Dabei trug er einen Pullover und darunter ein T-Shirt, beide mit besagter Aufschrift. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen. Der Verurteilte sah damit sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Entscheidend: die "personalisierende Zuordnung" Der entscheidende Punkt ist nach der jetzigen Entscheidung aber die erwiesene "personalisierende Zuordnung" der Äußerung. Es sei klar gewesen, dass Beamte der örtlichen BFE im Einsatz seien und die Botschaft auf dem Pulli lesen würden. Diese Gruppe habe das Amtsgericht zu Recht als "beleidigungsfähiges Kollektiv" gesehen - zumal der Kläger davor immer wieder Auseinandersetzungen mit der Einheit gehabt habe.
https://www.sportschau.de/fussball/date ... n-100.html
Zwischen März und Dezember 2020 wurden mehr als 1.000 Personen neu in die Datei Gewalttäter Sport aufgenommen - trotz weitgehender Geisterspiele. Eine Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung gibt dafür nun erste Erklärungen.
Die Polizeikommissarin fertigt noch am selben Abend einen Vermerk über die Angaben des Vaters an.
Deshalb regt sich auch der mutmaßliche Prügel-Beamte Peter M. in einem Chat über den unnötigen Aktenvermerk auf. Seine Streifenkollegin stimmt ihm zu, das sei einfach bescheuert. Fortan stricken die beiden Polizisten weiter an der Mär vom einwandfreien Einsatz.
Belastungszeugin Marlene N. wird erst gar nicht durch die Behörden vernommen
Vielmehr entwickelt sich der nächste Akt in dem Skandal: Inzwischen läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutsch-Kosovaren Abaz L. wegen des Verdachts der Falschaussage. Im Vorfeld entwickelt sich eine Intrige gegen die heute 23-jährige Beamtin. Längst ist intern bekannt, dass sie ihren Kollegen wegen des Übergriffs bei ihrem Vorgesetzten angeschwärzt hat. Und so sucht Prügel-Polizist Peter M. ihre Absichten auszuforschen.
Längst ist die Kronzeugin von der Polizeiwache Mülheim zur Einsatzhundertschaft gewechselt. Dort war sie anfangs als „Kameradenschwein“ verschrien
Offener Brief: Gegen die Diskreditierung unabhängiger Polizeiforschung
https://textrecycling.wordpress.com/202 ... forschung/
Stellungnahme des Arbeitskreises Empirische Polizeiforschung zur Kritik der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP RLP) am Forschungsprojekt KViAPol (Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamtinnen)
https://textrecycling.wordpress.com/202 ... ibeamtinn/
Stellungnahme des Projekts KviAPol zur Kampagne gegen kritische Polizeiforschung
https://textrecycling.wordpress.com/202 ... forschung/
In Bayern soll das seit Jahren umkämpfte Polizeiaufgabengesetz (PAG) weiter verschärft werden. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern haben sich auf einen Änderungsantrag für einen neuen Artikel 60a für eine "Zuverlässigkeitsüberprüfung" verständigt. Demnach soll die Polizei bei Anlässen wie Konzerten oder Fußballspielen, "die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind", personenbezogene Daten einer Person "mit deren schriftlicher oder elektronischer Zustimmung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, übermitteln und anderweitig verarbeiten".
https://www.kicker.de/geheime-fan-daten ... 60/artikelIm Freistaat Bayern wird im Geheimen eine Fan-Datenbank geführt, die nicht nur bei Politikern, Datenschützern und Juristen auf harte Kritik stößt. Dem kicker liegen Unterlagen vor.
Quelle:https://www.landtag-niedersachsen.de › ...PDFGemäß der Verfahrensbeschreibung vom 28.08.2017 können in der Datei „Datensammlung Sport“
die folgenden personenbezogenen Daten gespeichert werden:
a) Personen, die mit strafbarem oder ordnungswidrigem Verhalten oder als Adressaten gefah-
renabwehrrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erschei-
nung getreten sind:
– Vor-, Nach- und Geburtsname (gegebenenfalls sonstige Namen),
– Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit,
– Geschlecht,
– Gruppenzugehörigkeit/Funktion,
– Beschreibung/Lichtbild,
– Ausweis- und Passdaten,
– Kfz- und Halterdaten,
– Anschlussinhaber/Erreichbarkeiten (Telefon, Email, Netzwerk-Accounts),
– Wohn- und Aufenthaltsorte,
– Polizeiliche Maßnahmen und Ereignisse,
– Nichtpolizeiliche Maßnahmen,
– Kategorisierung (B=gewaltgeneigt/gewaltbereit, C=gewaltsuchend),
– Vereinszuordnung,
– Kenntnisse/Fähigkeiten,
– Besondere Ressourcen,
– Ausgang des Verfahrens,
b) Kontakt- oder Begleitpersonen zu a) i. S. d. § 2 Nr. 12 Nds. SOG:
– Vor-, Nach- und Geburtsname (gegebenenfalls sonstige Namen),
– Geburtsdatum, -ort und Staatsangehörigkeit,
– Geschlecht,
– Gruppenzugehörigkeit/Funktion,
– Beschreibung/Lichtbild,
– Ausweis- und Passdaten,
– Kfz- und Halterdaten,
– Anschlussinhaber/Erreichbarkeiten (Telefon, Email, Netzwerk-Accounts),
– Wohn- und Aufenthaltsorte,
– Polizeiliche Maßnahmen und Ereignisse,
– Nichtpolizeiliche Maßnahmen,
– Vereinszuordnung,
– Kenntnisse/Fähigkeiten,
– Besondere Ressourcen.
LG Köln verbietet anlasslose Videoüberwachung
Fußballfans sind keine Verbrecher
Das anlasslose Filmen von Fußballfans in Stadien durch Polizeibeamte ist rechtswidrig, so das LG Köln. Der Beschluss könnte die Praxis polizeilicher Überwachungsmaßnahmen in Sportstätten nachhaltig verändern.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/f ... 0a16bd6052BGH-Urteil
DFB darf weiter Geldstrafen wegen störender Fans verhängen
Wenn Fußballfans Pyrotechnik abfackeln, muss der Klub zahlen. Viertligist Carl Zeiss Jena wollte die Frage nach der Rechtmäßigkeit grundsätzlich klären lassen – und unterlag nun auch vor dem BGH.
Nach einem früheren Urteil aus Karlsruhe können sich die Vereine zwar von den Krawallmachern das Geld als Schadensersatz zurückholen. Dafür müssen diese aber erst einmal ausfindig gemacht werden.
https://www.faszination-fankurve.de/ind ... s_id=23795„Polizeieinsatz am Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig“
Am 04. Mai 2019 kam es am Hauptbahnhof in Bochum zu einem umstrittenen Polizeieinsatz gegen Fans des 1. FC Magdeburg, die dort mit einem Sonderzug ankamen (Faszination Fankurve berichtete). Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Festsetzung der FCM-Fans rechtswidrig war. (Faszination Fankurve, 01.12.2021)
https://www.faszination-fankurve.de/ind ... s_id=23804Oberlandesgericht mahnt zuständige Ermittlungsbehörden ab
Beim Auswärtsspiel bei Union Fürstenwalde wurde ein BSG Chemie Leipzig-Fan am 16. Februar 2020 schwer verletzt, als zwei Polizisten den Fan vom Zaun rissen (Faszination Fankurve berichtete). Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass die Ermittlungen gegen die beiden Polizisten wieder aufzunehmen seien.