Wieso hatte Freiburg II denn keine Lizenz für die 3. Liga?

Dachte die Zweitvertretungen haben automatisch eine Lizenz.
Gilt das Fetthinterlegte dann nicht? Die Relegation ist doch nach dem 34. Spieltag der Bundesliga oder?
Aufstieg in die 3. Liga
1. Für den Aufstieg in die 3. Liga können sich in jedem Spieljahr insgesamt bis
zu drei Vereine der 4. Spielklassenebene sportlich qualifizieren und aufsteigen.
2. Teilnahmeberechtigt an den Aufstiegsspielen sind die Meister der fünf
regionalen Ligen sowie der Zweitplatzierte der regionalen Liga „Südwest“.
Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen sind mit Amateurmannschaften
gleich zu behandeln.
Die Aufsteiger in die 3. Liga werden in einer Aufstiegsrunde (§ 4 Buchstabe h)
der DFB-Satzung) ermittelt. Diese Spiele sind Bundesspiele und Entscheidungsspiele
im Sinne von § 11 Nr. 4. der DFB-Spielordnung. Allgemeine
Einsatzbeschränkungen für Entscheidungsspiele (insbesondere § 11 Nr. 4.
der DFB-Spielordnung) sind zu beachten.
Die Aufstiegsrunde wird in drei Spielpaarungen mit Hin- und Rückspiel
entsprechend
§ 46 Nr. 3. der DFB-Spielordnung ausgetragen. Die Spiele
werden vom DFB-Spielausschuss ausgelost. Die Paarungen werden aus
einem Behälter ausgelost, der alle sechs qualifizierten Mannschaften enthält.
Die zuerst gezogene Mannschaft hat im Hinspiel Heimrecht. Der Erstplatzierte
der regionalen Liga „Südwest“ darf nicht gegen den Zweitplatzierten
dieser Liga spielen. Werden diese Mannschaften gegeneinander
gelost, wird die zuletzt gezogene Mannschaft an die zweite Stelle der
nächsten auszulosenden Begegnung gesetzt. Werden die beiden Teilnehmer
aus der regionalen Liga „Südwest“ als dritte und letzte Begegnung
gegeneinander gelost, so wird die zuletzt gezogene Mannschaft mit der
zweitgenannten Mannschaft der zuvor ausgelosten Partie getauscht.
3. Die für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga sportlich qualifizierten Vereine müssen
zwingend die für die 3. Liga festgelegten wirtschaftlichen und technischorganisatorischen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die
Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein
für die Aufstiegsspiele qualifizierter Verein nicht für die 3. Liga der folgenden
Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden
regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die Aufstiegsspiele.
Ein Zulassungsentzug oder eine Zulassungsverweigerung eines Vereins
einer regionalen Liga nach Beendigung der Aufstiegsspiele oder die Rückgabe
einer Zulassung vor dem ersten Spieltag berührt die Berechtigung
der nach der sportlichen Abschlusstabelle für die Aufstiegsspiele qualifizierten
Teilnehmer nicht. Wird einem Sieger der Aufstiegsspiele die Zulassung
für die kommende Spielzeit nicht erteilt, eine für die kommende Spielzeit
bereits erteilte Zulassung für die 3. Liga vor dem ersten Spieltag entzogen
oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag zurück, so gilt der in den
Aufstiegsspielen unterlegene Verein als Sieger der Aufstiegsspiele und
für die 3. Liga sportlich qualifiziert. Wird auch diesem die Zulassung für die
3. Liga der kommenden Spielzeit nicht erteilt, die bereits erteilte Zulassung
vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag
zurück, so vermindert sich die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen
Vereine der vorangegangenen Spielzeit der 3. Liga entsprechend.
4. Das Recht zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entfällt für den Verein,
der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der 3. Liga des kommenden
Spieljahres teilnimmt. In diesem Fall rückt die nächstplatzierte Mannschaft
der betreffenden regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die
Aufstiegsspiele.
5. Die Regelungen der Nrn. 1. bis 4. gelten für Tochtergesellschaften entsprechend.
Muttervereine und Tochtergesellschaften werden im Sinne dieser
Bestimmungen als Einheit behandelt.