Re: Fußballregelkunde
Verfasst: 26.09.2014 11:55
Vorerst kein Freistoßspray in Deutschland. (TÜV verweigert Zulassung ) http://m.bild.de/sport/fussball/schieds ... obile.html" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.oldenburg-forum.de/
Nach 5 mal lesen hab ich es verstanden. Glaub ich.soccer hat geschrieben:Hier nochmals für die Regelkenner:
Es gibt kein elfmeterreifes Foul! Ein Foul, dass z.B. auch im Mittelfeld gepfiffen wird, ist immer im Strafraum ein 11er!
Lyrico hat geschrieben:Vorerst kein Freistoßspray in Deutschland. (TÜV verweigert Zulassung ) http://m.bild.de/sport/fussball/schieds ... obile.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Cool!Wenn die Bundesliga-Schiris das Spray in der Liga trotzdem benutzen, ist mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße zu rechnen.
kanzlermirko hat geschrieben:Lyrico hat geschrieben:Vorerst kein Freistoßspray in Deutschland. (TÜV verweigert Zulassung ) http://m.bild.de/sport/fussball/schieds ... obile.html" onclick="window.open(this.href);return false;Cool!Wenn die Bundesliga-Schiris das Spray in der Liga trotzdem benutzen, ist mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße zu rechnen.
Kann manj a wohl auch Schiri-Pyro mit veranstalten ...
Martin Schulmann, Sprecher der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, zu BILD: „Sollte die Stadt Gelsenkirchen Kenntnis davon erhalten, dass nachgewiesenermaßen ein nicht zugelassenes Spray eingesetzt wird, wird das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.“
Das ist doch eine ganz heftige Unterstellung an alle Knipser, fast schon Generalverdächtigsoccer hat geschrieben:Hier nochmals für die Regelkenner:
Es gibt kein elfmeterreifes Foul! Ein Foul, dass z.B. auch im Mittelfeld gepfiffen wird, ist immer im Strafraum ein 11er!
Voraussetzung für eine Strafstoßentscheidung dürfte auch die Anwesenheit des Spielballs sein.soccer hat geschrieben:Hier nochmals für die Regelkenner:
Es gibt kein elfmeterreifes Foul! Ein Foul, dass z.B. auch im Mittelfeld gepfiffen wird, ist immer im Strafraum ein 11er!
Das scheint so zu sein, da nahezu alle Fouls in Ballnähe begangen werden. Notwendig ist es aber nicht. Z. B.: der Torhüter knockt einen in seinem Strafraum stehenden Gegenspieler um, während der Ball ganz woanders im Spiel ist. Dann gäbe es Strafstoß. Entscheidend ist übrigens nur die Position des Opfers.Südschwede hat geschrieben:Voraussetzung für eine Strafstoßentscheidung dürfte auch die Anwesenheit des Spielballs sein.
http://nfv.de/index.php?id=47&mld=6977" onclick="window.open(this.href);return false;DFB-Trainerlizenzen werden an UEFA-Ebenen angepasst.
Seit dem 1. Januar 2003 ist die Ausbildungsordnung des DFB in Kraft. Im Jahr 2008 wurde diese an die Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbunds angeglichen. Zum 1.Januar 2015 findet eine erneute Anpassung statt. Begründet wird dies durch die Angleichung an die UEFA-Trainerkonvention. Somit werden die verschiedenen europäischen Trainerlizenzen miteinander vergleichbar.
Dies hat zur Folge, dass sich die Bezeichnungen der Trainerlizenzen ändern. Die jetzige Trainer C-Breitenfußball-Lizenz wird ab dem 1. Januar 2015 einfach Trainer C-Lizenz heißen. Zusammen mit der Lizenz-Vorstufe des Teamleiter-Zertifikats wird diese Lizenz dem UEFA »Grassroots-Level« zugeordnet.Derzeit ist beim Niedersächsischen Fußballverband lediglich die Kombination Kinder/Jugend möglich. Ab dem 1.Januar 2015 wird die Kombinationsmöglichkeit um das Profil Jugend/Torwart erweitert. Die Kombinationsmöglichkeiten mit dem Profil Erwachsene sind ab dem Jahr 2016 geplant.
Die Inhalte der Trainer C-Lizenz befassen sich mit dem Training und der Organisation der unteren Spielklassen auf Kreisebene.
Im Bereich der Leistungsfußball-Ausbildung kommt es ebenfalls zu einer Umbenennung. Die jetzige C-Lizenz wird ab dem 1. Januar 2015 nun B-Lizenz heißen. Sie entspricht dem UEFA »B-Level«. Von den Inhalten und der Höhe der hiermit zu trainierenden Spielklassen (bis 5. Liga) ändert sich nichts. Einzig und allein die Bezeichnung ist ab Jahresbeginn 2015 eine andere.
Die jetzige B-Lizenz erhält ebenfalls einen anderen Namen und heißt ab dem 1. Januar DFB-Elite-Jugend-Lizenz. Hiermit ist man berechtigt, alle Jugendmannschaften außer der A- und B-Junioren-Bundesliga zu trainieren. Auch diese Lizenz fällt noch unter das UEFA »B-Level«.
Die weiteren Ausbildungsebenen, Trainer A-Lizenz (UEFA A-Level) und der Fußball-Lehrer (UEFA Pro-Level) sind von den Umbenennungen nicht betroffen.
Weitere Informationen zur Traineraus- und Fortbildung sowie die aktuellen Angebote des NFV für das Jahr 2015 finden Sie auf unserer Homepage unter unter der Rubrik »Ausbildung«.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Traineraus- und Fortbildung haben, steht Ihnen unser Mitarbeiter Thorsten Westenberger per Mail unter Thorsten.Westenberger@nfv.de gerne zur Verfügung.
In diesem Fall geht es aber nicht um eine falsche Tatsachenentscheidung der Spielleiterin.Der Grund: § 18 Nr. 6 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach ist die Entscheidung über die Spielwertung zwar grundsätzlich durch die Rechtsorgane des DFB zu treffen. Allerdings ist im Falle einer Spielwiederholung wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters die rechtskräftige Entscheidung zur abschließenden Beurteilung der FIFA vorzulegen. Die Regelung überrascht zunächst, ist jedoch eine logische Konsequenz der jüngeren Sportgerichtsgeschichte. So hatte das DFB-Sportgericht beim „Phantomtor 1994“ von Thomas Helmer ein Wiederholungsspiel anberaumt und im Nachgang von der FIFA deutliches Missfallen mitgeteilt bekommen. Ein Jahr später annullierte die FIFA unter Verweis auf die Tatsachenentscheidung sogar das Zweitliga-Wiederholungsspiel zwischen dem Chemnitzer FC und dem VfB Leipzig und wertete das erste Spiel. Denn: beim Weltverband ist die Tatsachenentscheidung ein hohes Gut, das umfassenden Schutz genießt. Die Entscheidung wird also den Weg über Zürich machen müssen. Kurios dabei: während der Weltverband zwar nachhaltig an der Unanfechtbarkeit der Tatsachenentscheidung festhält, hat sie doch Ausnahmeregelungen und insbesondere mit der Torlinientechnik eine Methodik eingeführt, die ein Stückchen der materiellen Gerechtigkeit bei Torentscheidungen herbeiführen soll. Demgegenüber scheinen DFB und DFL zwar progressiver mit der Einschränkbarkeit der Tatsachenentscheidung umzugehen, sträuben sich jedoch (noch), die Torlinientechnik in der Bundesliga einzusetzen.
Das Ergebnis des Vorrundenspiels der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006™ zwischen Usbekistan und Bahrain vom 3. September 2005 wurde von der FIFA für ungültig erklärt. Die Partie wird wiederholt. Um die ausgeloste Reihenfolge der Spiele einzuhalten, wird das Hinspiel in Usbekistan am 8. Oktober 2005 wiederholt und das Rückspiel in Bahrain neu am 12. Oktober 2005 ausgetragen.
Die Entscheidung wurde vom Bureau der Organisationskommission für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ nach Prüfung eines offiziellen Protests seitens des usbekischen Fussballverbands wegen eines technischen Fehlers des Schiedsrichters getroffen.
Gemäss Art. 12 Abs. 4 lit. b und Art. 14 Abs. 1 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006™ werden alle Proteste, auch solche gegen technische Fehler der Schiedsrichter, durch die Organisationskommission für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ entschieden. Das Bureau der Organisationskommission darf bei dringenden Fällen anstelle der Kommission entscheiden.
Das Bureau in der Zusammensetzung von Lennart Johansson (Vorsitzender), Julio Grondona (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Chung Mong Joon und FIFA-Generalsekretär Urs Linsi traf die Entscheidung auf folgender Grundlage:
1) Beim Stand von 1:0 für Usbekistan entschied der Schiedsrichter in der 39. Minute auf Strafstoss für Usbekistan.
2) Dieser wurde ausgeführt und vom usbekischen Team verwertet.
3) Vor der Ausführung des Strafstosses war ein Spieler Usbekistans in den Strafraum gelaufen.
4) Aus diesem Grund gab der Schiedsrichter einen indirekten Freistoss für Bahrain.
5) Die Spielregeln sehen in einem solchen Fall jedoch die Wiederholung des Strafstosses vor.
6) Der Spielführer Usbekistans protestierte umgehend nach dem Fehler und noch vor Wiederaufnahme des Spiels beim Schiedsrichter gegen den Entscheid. Der Protest wurde nach dem Ende des Spiels bestätigt.
7) Der technische Fehler wurde sowohl vom Spielkommissar als auch vom Schiedsrichterinspektor im jeweiligen Bericht bestätigt.
Usbekistan legte gegen den Entscheid des Schiedsrichters schriftlich Protest ein, mit der Forderung, das Spiel mit einer 0:3-Fortfaitniederlage Bahrains zu werten.
In Anbetracht des zweifelsfrei nachgewiesenen technischen Fehlers des Schiedsrichters entschied das Bureau, das Spiel zu wiederholen. Gleichzeitig wurde die Forderung des usbekischen Teams nach einer 0:3-Forfaitniederlage Bahrains abgewiesen. Gemäss Art. 12 Abs. 6 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006™ ist dieser Entscheid endgültig und bindend.
Ja?KeBu hat geschrieben:Gibt es eigentlich vorgeschriebene Maße für ein Fußballfeld? Bzw. in welchem Verhältnis muss die Länge zur Breite stehen??